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ElektroG Erstbehandlungs­­anlage und EAR-Register

23.10.2020

Das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) spielt eine wichtige Rolle bei der umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) liegt die Produktverantwortung bei den Herstellern, die verpflichtet sind, die Abfallmenge zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Bevor Altgeräte verwertet oder beseitigt werden, müssen sie einer Erstbehandlung in zertifizierten Anlagen unterzogen werden.

Anforderungen an Erstbehandlungs­anlagen

Zertifizierte Betriebe, die als Erstbehandlungsanlage tätig sind, müssen strenge Vorgaben erfüllen, um im EAR-Register gelistet zu werden. Sie müssen sicherstellen, dass an ihren Standorten alle technischen Voraussetzungen für eine umweltgerechte Verarbeitung gegeben sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Geeignete Lagerräume für demontierte Einzelteile.
  • Spezielle Behälter für Batterien oder gefährliche Abfälle wie PCB-/PCT-haltige Kondensatoren.
  • Nachweisbare Einhaltung der Verwertungskriterien und Auflagen.

Verwertungsklassen für Elektrogeräte

Im EDV-Bereich werden Altgeräte in die Klassen 2 und 5 eingeteilt:

  • Klasse 2: Bildschirme und Laptops
    • Verwertungsanteil: mindestens 80 %
    • Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling: mindestens 70 %
  • Klasse 5: Computer und Mobiltelefone
    • Verwertungsanteil: mindestens 75 %
    • Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling: mindestens 55 %

EAR-Register – Prüfe deinen Partner

Das EAR-Register bietet dir die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Anbieter als zertifizierter Betreiber einer Erstbehandlungsanlage zugelassen ist. Auf der Webseite EAR-Verzeichnis findest du eine aktuelle Liste aller zugelassenen Anlagen.

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